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Dachschnee - wenn's rutscht... wer ist haftbar?



Leise rieselt der Schnee.... - wenn er nicht nur rieselt sondern in grossen Flocken fällt, freuen sich meist Gross und Klein darüber. Es entstehen schöne Winterlandschaften und der Schnee, mit seinen vielen Sport- und Freizeitmöglichkeiten lädt nach Draussen ein. Jedoch kann die weisse Pracht und grosse Schneemengen auf Steildächern schnell zu einer Gefahr werden. Gerät der Schnee ins Rutschen oder es bilden sich Eiszapfen, sind Verletzungen bei Mensch und Tier sowie Schäden an Autos möglich.


Zu viel Schneedruck kann Dächer einstürzen lassen und bei Temperaturschwankungen steigt die Gefahr von Dachlawinen und fallenden Eisplatten. Steile Dächer und die glatten Oberflächen von Solarstromanlagen tragen ihren Teil dazu bei. Bei schlecht isolierten Dächern sind dagegen Eiszapfen entlang von Dachrinnen besonders gefährlich. Gerade in schneereichen Orten sollten Fussgänger und Automobilisten deshalb aufmerksam sein.

Wenn es rutscht..... wer ist haftbar? Zwar gibt es keine generelle Regelung zur Haftung bei Dachlawinen, Schnee- und Eissturz, jedoch müssen Hauseigentümer grundsätzlich dafür sorgen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr ausgeht. Das gilt auch für Gebäude, die vermietet werden. Tun sie dies nicht, können sie haftbar gemacht werden.


Alles Gute kommt von oben....!? dies stimmt leider nicht immer. Die meisten Menschen rechnen nicht mit einer Gefahr von oben. Wird eine Person von einer Dachlawine getroffen und verletzt sich dabei, kann der Hauseigentümer haftbar gemacht werden.


Trifft eine Dachlawine ein parkiertes Auto, übernimmt in der Regel die Voll- oder Teilkasko-Versicherung des Fahrzeughalters den Schaden. Ist kein entsprechender Versicherungsschutz vorhanden, bleibt der Fahrzeugbesitzer auf den Schadenskosten sitzen - es sei denn, er kann nachweisen, dass der Hauseigentümer seine Pflichten verletzt hat.


Schutzmassnahmen

Zur Vermeidung von Dachlawinen können verschiedene Schneefangsysteme wie Schneeauffanggitter, Schneeauffanghaken oder Schneeauffangbalken auf dem Dach montiert werden. Alternativ gibt es die Möglichkeit, eine Dachflächenheizung oder eine Dachrinnenheizung zu installieren. Letztere verhindert auch die Bildung von Eiszapfen an der Dachrinne. Die Heizungen sind jedoch teuer und verbrauchen viel Energie, was ökonomisch gesehen kaum sinnvoll ist.


Eine weitere Möglichkeit ist, durch eine ausreichende Anzahl von Warnhinweisen auf die Gefahr von Dachlawinen aufmerksam zu machen.


Gebäudeschäden, die durch Schneerutsche oder fallendes Eis entstehen, gelten nicht als Elementarschäden und sind deshalb von der obligatorischen Gebäudeversicherung nicht gedeckt. Für Schäden an Dritten kommt die Gebäudehaftpflichtversicherung zum Zug. Ansonsten haftet der Eigentümer.

Schutz vor Dachlawinen bei Photovoltaikanlagen Eine zusätzliche Herausforderung bei der Vermeidung von Dachlawinen sind Photovoltaikanlagen, denn die einzelnen Module bieten dem Schnee wenig Halt. Speziell entwickelte Schneestopper verhindern nicht nur den Rutsch von Dachlawinen, sondern sorgen gleichzeitig für ein sicheres und gleichmässiges Abtauen und verhindern so eine punktuelle Überlastung auf Solardächern.

Wie schwer ist die Schneelast? Das Gewicht des Schnees hängt vor allem von folgenden zwei Faktoren ab: Wassergehalt und Vereisungsgrad. Deshalb ist es auch nicht allein entscheidend für die Schneelast, wie hoch der Schnee auf dem Dach liegt, sondern wie er beschaffen ist. Eine 10 cm dicke Schneeschicht kann im Extremfall mehr als 100 kg pro Quadratmeter wiegen, je nach Wassergehalt und Vereisungsgrad. Grob gesagt: Je dichter der Schnee, desto schwerer wird er. Neuer, eher luftiger Pulverschnee wiegt weniger als Nassschnee.

Lässt sich der Schnee nicht mehr mit der flachen Hand eindrücken, wird es kritisch. Übrigens: Auch an die Halterung von Photovoltaik-Anlagen sollten Hausbesitzer denken, diese können bei zu viel Gewicht leicht reißen.



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Daniela Weber und Anton Berger, 3A-Immoplus GmbH

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