Was ist eine Grundstückgewinnsteuer und wann kommt sie zum Zuge?
Wenn man als Grundstückbesitzer eine Liegenschaft veräussert, wird eine Steuer fällig: Die Grundstückgewinnsteuer! Wie viel die Kantone an einer Immobilientransaktion mitverdienen, hängt dabei von den einzelnen Gemeinden und einer Reihe verschiedener Faktoren ab. Was es alles zu beachten gibt sehen Sie nachfolgend. Bei einer Grundstückgewinnsteuer handelt es sich um eine Objekt- und Sondersteuer. Sie ist eine Objektsteuer, weil sich die Steuer nach den Objekten richtet, im Gegensatz zu den sogenannten Subjektsteuern wie Einkommens- und Vermögenssteuern. Sobald eine Person eine Liegenschaft aus ihrem Privatvermögen verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, wird diese Steuer fällig.
Die Berechnung erfolgt auf der Basis des Reingewinns. Der Gewinn ist dabei die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Kaufpreis, genauer den Anlagekosten (Kaufpreis der Liegenschaft, Notariats- und Grundbuchgebühren, Investitionen zur Wertsteigerung des Grundstückes, Anwalts- und Vermittlungskosten, Maklerkosten, weitere Kosten welche durch einen Verkauf entstehen). Je höher der Betrag und je kürzer die Besitzesdauer des Grundstücks war, desto stärker fällt die Besteuerung normalerweise ins Gewicht. Bei Ersatzbeschaffungen von privatem Wohneigentum kann schweizweit ein Aufschub der Grundstückgewinnsteuer beantragt werden. Die Grundstückgewinnsteuer ist vom Verkäufer zu bezahlen und ihre mutmassliche Höhe wird von der zuständigen Steuerbehörde berechnet. Besitzt der Verkäufer das Grundstück länger als 20 Jahre, legen die Steuerbehörden für die Gewinnermittlung anstelle des damaligen Erwerbspreises einen statistisch ermittelten "Wert des Grundstücks von 20 Jahren" zu Grunde.Die Steuer wird zum Zeitpunkt der Handänderung fällig. Ebenfalls steuerpflichtig ist der Verkauf von Miteigentumsanteilen sowie der von sogenannten selbstständigen und dauernden Rechten, wie zum Beispiel das Baurecht, das Nutzniessungsrecht, Quellenrechte oder Wasserrechtsverleihungen.